Reihengrab

Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, eine Einflussnahme auf Ort und Beschaffenheit der Grabstelle – innerhalb des Friedhofs – ist in der Regel nicht möglich. Reihengräber werden nur für eine Bestattung/Beisetzung zur Verfügung gestellt und eignen sich nicht als Familienruhestätte.

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